Patientenverfügung - BVWE

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Die Patientenverfügung


Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall oder ein plötzliches Organversagen kann uns jederzeit und ohne Vorwarnung ereilen.

Wer seinen Willen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr bilden oder äußern kann, verliert sein selbstbestimmtes Leben.

Bestimmen Sie frühzeitig, wer welche Maßnahmen und Entscheidungen für Sie treffen soll, für den Fall, dass Sie selber nicht können.

Angehörige haben, wenn überhaupt, nur ein begrenztes Mitspracherecht und stehen meist vor Entscheidungen, die sie überfordern und oft ein Leben lang quälen.

Hinzu kommt die Ungewissheit, wer in diesem Fall wichtige Regelungen trifft, notwendige Unterschriften leistet und die finanziellen Dinge in Ihrem Interesse und dem Ihrer nächsten Angehörigen regelt.

Nur mit Hilfe einer medizinisch und rechtlich korrekten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, dass Fremde (Ärzte und gerichtlich eingesetzte Betreuer) diese Entscheidungen treffen. Diese sind zwar verpflichtet, zu Ihrem Wohl und nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu entscheiden, aber ist deren Definition von Wohl und Willen dieselbe wie Ihre?
Ein Arzt hat sich verpflichtet, Leben zu retten- unabhängig davon, ob es noch lebenswert ist. Ein Betreuer hat nicht nach dem finanziellen Überleben des nächsten Angehörigen zu fragen, sondern nur nach Ihnen – wäre Ihnen das recht?

Der überwiegende Teil der Menschen hat bereits über die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nachgedacht. Jedoch die Wenigsten haben das Problem für sich und Ihre Angehörigen gelöst.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zu Ihrer individuellen Lösung!



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