Vereinsbezogen - BVWE

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Vereinsbezogene Definition


Laut statistischen Erhebungen werden 65-75% aller ehrenamtlich geführten Betreuungen durch Familienangehörige abgedeckt. Der Anteil der behinderten Mitarbeiter/-innen der Westeifel Werke, die durch Angehörige gesetzlich betreut werden, liegt über diesem Schnitt.

In der praktischen Arbeit des Betreuungsvereins Westeifel e.V. hat sich gezeigt, dass Bedarf an Beratung der Familienangehörigen der behinderten Mitarbeiter/-innen der Westeifel Werke sowie an hauptamtlichen Betreuer/-innen vorhanden ist. Durch die inhaltliche Nähe zu den Westeifel Werken und der Lebenshilfe hat der Betreuungsverein einen Vertrauensvorschuss bei den Angehörigen.

Dadurch fällt es den Ratsuchenden leichter, sich mit ihren Problemen, die sich in der Betreuungstätigkeit ergeben an die Mitarbeiter/-innen des Vereins zu wenden.

Ziel ist es, die ehrenamtlichen Betreuer/-innen so zu unterstützen, dass sie dieses Amt kompetent und langfristig ausüben können. Die Querschnittsarbeit sowie die Betreuertätigkeit im Betreuungsvereins Westeifel e.V. konzentriert sich somit auf diesen Personenkreis.

Es muss beachtet werden, dass im Hinblick auf die Gewährung öffentlicher Fördermittel die Festlegung auf nur einen bestimmten, vom Betreuungsrecht erfassten Personenkreis, in der Regel nicht möglich ist. Um dies auszuschließen, ist die Zusammenarbeit mit anderen Betreuungsvereinen geplant, insbesondere bei Zielgruppen überschneidenden Themen.

Die behinderten Menschen, die in den Westeifel Werken arbeiten, wohnen in den Kreisen Bitburg-Prüm und Daun. Damit ist das Gebiet, in dem der Verein tätig ist, definiert.


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